Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge (Stand: 12/2016)
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile (Stand: 12/2016)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
24-monatige internationale Garantie auf Ersatzteile und Arbeitszeit für alle Reparaturen und/oder Inspektionen, die von einem ad-AUTO DIENST-Betrieb audgeführt werden.
Richtlinien zur Anwendung der internationalen Garantie
Das internationale Netzwerk zählt über 3.500 Servicestellen, in über 14 europäischen Ländern. Dieses Netzwerk wird durch AD International, einer Gruppe unabhängiger Großhändler für Autoteile und –zubehör, die bereits 1970 ihre Kräfte gebündelt und sich auf nationaler und europäischer Ebene organisiert haben, getragen, beliefert und weiterentwickelt. Die Zielsetzung war und ist, dafür zu sorgen, dass ad-AUTO DIENST-Betriebe einen optimalen Service bieten können, um den hohen Anforderungen der Autofahrer und ihrer Fahrzeuge bestens gerecht zu werden.
Die im ad-Werkstattnetz angebotenen und verbauten Ersatzteile und Produkte werden sorgfältig durch unsere nationalen und internationen Spezialisten ausgewählt, die darüber wachen, dass strenge Qualitätsnormen eingehalten werden für die
Die nachfolgenden Artikel beschreiben diese Garantie und die Art und Weise, wie sie anzuwenden ist. Falls Sie Zweifel oder Fragen in bezug auf die Garantie haben, empfehlen wir Ihnen, beim nächstgelegenen ad- AUTO DIENST-Betrieb um Rat zu fragen. Er wird Ihnen bestimmt weiterhelfen.
Schadensfälle, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs, mangelhafte, unzureichende oder unregelmäßige Pflege und Wartung des Fahrzeugs zurückzuführen sind, fallen nicht unter diese Garantie.
Diese Garantie deckt Ersatzteile und Arbeitszeit und ist in allen Ländern mit einem ad-Werkstattnetz gültig. Im Januar 2002 sind diese Länder Österreich, Belgien, Schweiz, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Italien, Marokko, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden und Türkei.
Die internationale Garantie gilt 24 Monate, beginnend ab dem Rechnungsdatum der Inspektion oder Reparatur.
Nach jeder Reparatur und jeder Inspektion durch einen ad-AUTO DIENST-Betrieb wird eine Rechnung ausgestellt. Auf dieser Rechnung stehen u.a. das Datum der Ausführung, die Kenndaten des Fahrzeugs und eine Beschreibung der ausgeführten Arbeiten. Es wird empfohlen, diese Rechnung mindestens 24 Monate lang aufzubewahren. Sie werden sie im Falle eines Garantieanspruchs benötigen. Sie ist der eindeutige Beweis, dass die Reparatur oder Inspektion von einem ad-AUTO DIENST-Betrieb ausgeführt wurde.
Der ad-AUTO DIENST-Betrieb untersucht den Defekt und stellt anhand des Zustands des defekten Einzelteils und eventuell der umgebenden Teile fest, ob es sich um einen Garantiefall handelt oder nicht.
a. Man spricht u.a. von einem Garantiefall bei:
- anormaler Abnutzung
- Bruch des Ersatzteils wegen fehlerhafter Montage oder eines Fehlers an dem Ersatzteil
b. Eine Garantie ist u.a. in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Normale und erwartungsgemäße Abnutzung des Einzelteils,
- Rostbildung,
- der Wagen wurde unter Bedingungen verwendet, für die er nicht entworfen und gebaut wurde,
- der Wagen wurde nicht in den erforderlichen Zeitabschnitten gewartet
c. Die Garantie deckt nicht die eventuellen Zusatzkosten: Abschleppen, Heimreise, Hotelkosten usw. Die eventuelle Beauftragung eines Gutachters auf Veranlassung des Fahrzeughalters ist möglich. Wird ein Gutachter beauftragt, werden die Kosten hierfür mit den Kosten für eine eventuelle Reparatur im Falle der Garantie verrechnet und später vollständig zurückerstattet. Wird der Schadensfall als NICHT unter die Garantie fallend betrachtet, gehen alle Gutachterkosten zu Lasten des Fahrzeughalters. Handelt es sich um einen Garantiefall, wird der ad-AUTO DIENST-Betrieb nach bestem Vermögen versuchen, das Problem zu lösen und Ihnen folgen Unterlagen aushändigen:
– ein spezielles Garantieformular, von ihm ausgefüllt und unterschrieben. Dieses Dokument beweist, dass die Garantie gewährt wird, und ihre Auslagen vollständig erstattet werden,
– seine Rechnung für die Reparatur unter Garantie, mit einem Detailpreis für Ersatzteile und Arbeitszeit,
– die eventuell defekten Einzelteile, falls dies möglich und machbar ist,
– eventuell den Bericht und die Rechnung eines Gutachters, wenn ein Gutachter beauftragt wird.
Sie bezahlen diese Rechnung dem ad-AUTO DIENST-Betrieb, der die Reparatur unter Garantie
durchführt, zusammen mit der eventuellen Rechnung des Gutachters.
Innerhalb von 30 Tagen nach der im Ausland unter Garantie durchgeführten Reparatur gehen Sie zu dem ad-AUTO DIENST-Betrieb im eigenen Land, der die erste Arbeitsleistung erbrachte, und über geben ihm:
Ihnen werden der gesamte Rechnungsbetrag (Ersatzteile und Arbeitszeit) und die eventuellen Kosten für den Gutachter einschließlich ges. MwSt. zurückerstattet.
Wenn die Garantiemeldung bei dem ad-AUTO DIENST-Betrieb, der die erste Reparatur oder Inspektion (in Ihrem Land) durchgeführt hat, nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum der Reparatur unter Garantie (durch den ausländisch ad-AUTO DIENST-Betrieb) erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, die Garantie abzulehnen. Eventuelle Kosten für Reparatur und Gutachter werden dann nicht zurückbezahlt.
Wenn zum Zeitpunkt der Meldung eines Garantiefalls der ad-AUTO DIENST-Betrieb, der die erste Reparatur oder Inspektion durchgeführt hat, nicht mehr zum ad-Werkstattnetz gehört, kann man sich ausnahmsweise an einen ad-AUTO DIENST-Betrieb der Umgebung wenden. Diese werden Ihren Garantiefall auf dieselbe Weise behandeln.
Streitigkeiten in bezug auf diesen Vertrag müssen den Gerichtsinstanzen der Region/des Landes vorgelegt werden, in der/dem der ad-AUTO DIENST-Betrieb niedergelassen ist, dessen ursprüngliche Arbeitsleistung werden, in der/dem der ad-AUTO Anlass für einen Schadensfall war.
Kontaktieren Sie den ad-AUTO DIENST-Betrieb, der die Reparatur oder die Inspektion durchgeführt hat, oder einen anderen ad-AUTO DIENST-Betrieb in der Nähe, und erklären Sie die Sachlage. Er wird das nötige veranlassen, um Ihnen zu helfen. Hinweis: Die Deckung eines Schadens durch die internationale Garantie kann erst bei einem Schadensfall im Ausland erfolgen!
B.1 In einem Land mit ad-AUTO DIENST-Betrieben (die Länder mit ad-AUTO DIENST-Betrieben sind
unserem internationalen Werkstattführer zu entnehmen).
1. Kontaktieren Sie den nächstgelegenen ad-AUTO DIENST- Betrieb und erklären Sie die Sachlage.
2. Der ad-AUTO DIENST-Betrieb untersucht den Defekt und stellt fest, ob es sich um einen Garantiefall handel oder nicht.
3. Der ausländische ad-AUTO DIENST-Betrieb stellt Ihnen für seine Arbeit eine Rechnung
(einschließlich Ersatzteile und Arbeitszeit) aus. Handelt es sich um einen Garantiefall, stellt
Ihnen dieser ad-AUTO DIENST-Betrieb auch ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes
Garantieformular aus.
4. Sie bezahlen die Rechnung und können die Reise fortsetzten. Das von dem ad-AUTO DIENST-Betrieb unterzeichnete Garantieformular garantiert Ihnen, dass die Reparaturkosten später in vollem Umfang zurückerstattet werden.
B.2 In einem Land ohne ad-AUTO DIENST-Betriebe. Bitten Sie die nächstgelegene Werkstatt um Hilfe.
Bewahren Sie im Falle einer Reparatur alle Unterlagen (Rechnung mit Angabe von Stundennlohn,
Eratzteilen, Beschreibung der Reparatur), und eventuell die defekten Teile auf. Obwohl solch ein
Fall nicht der internationalen Garantie der ad-AUTO DIENST-Betriebe unterliegt, empfehlen wir
Ihnen, sich an den ad-AUTO DIENST-Betrieb Ihres Landes zu wenden, der prüfen wird, ob es sich dabei um einen Garantiefall handelt. Falls ja, wird er Ihnen einen Einigungsvorschlag unterbreiten.
Rückvergütung Ihrer Reparaturkosten:
1. Begeben Sie sich zu dem ad-AUTO DIENST-Betrieb, der die erste
Reparatur/Inspektion durchführte.
2. Übergeben Sie ihm:
- Seine eigene Rechnung der ersten Arbeitsleistung,
- die Rechnung der ausländischen Werkstatt,
- das Garantieformular
- eventuell die Rechnung des Gutachters (wenn ein Gutachter beauftragt wurde, siehe die
internationalen Garantierichtlinien).
3. Der inländische ad-AUTO DIENST-Betrieb zahlt die im Ausland angefallenen Reparaturkosten ebenso wie die eventuellen Gutachterkosten in vollem Umfang zurück.
Auch bei einem Unfall kann Ihnen der ad-AUTO DIENST-Betrieb behilflich sein. Zögern Sie nicht, im
Notfall den nächstgelegenen ad-AUTO DIENST-Betrieb aufzusuchen.