Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung eine aktuelle Abgasuntersuchung nachweisen.
Ausgenommen von dieser Untersuchungspflicht sind:
Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als 4 Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder vor dem 01.07.1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor), die weniger als 4 Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h haben oder die vor dem 01.01.1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen
Was passiert jetzt? Muss ich beim TÜV Strafe zahlen, wenn es auffällt?
NEIN!
Solange die Polizei oder das Ordnungsamt noch keine Strafe ausgesprochen hat, braucht man bei der eigentlichen Vorführung bei uns nichts befürchten. Wenn mehr als 2 Monate überzogen sind, wird lediglich ein erhöhtes Untersuchungsentgelt fällig.
Dafür bekommt man dann eine erweiterte Hauptuntersuchung.
Die aktuellen Preise haben wir vor Ort und hängen vom zu prüfenden Fahrzeug ab
Amtliche Untersuchungen
Sie kennen das: alle paar Jahre ist mal wieder die Hauptuntersuchung dran!
Besser bekannt als TÜV-Untersuchung
Es gibt auch noch andere Organisationen, die diese Aufgabe wahrnehmen können
Wir arbeiten mit dem TÜV-Nord sowie dem TÜV-Süd zusammen
Die zugehörige Abgasuntersuchung führen wir auf Grund unserer Qualifikation und Zulassung selber durch und steuern sie zur Hauptuntersuchung (HU) bei.