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UVV / BGV

  • Nach den gültigen UVV (Unfallverhütungsvorschriften) der Berufsgenossenschaft Fahzeuge (BGV D 29), bei der alle Fahrzeugführer unabhängig von der sonst verantwoftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind, hat der Unternehmer die KFZ bei Bedarf, jedoch mindestens jährlich einmal sowie vor der Erstinbetriebnahme, durch einen Sachkundigen oder eine autorisierte Werkstatt auf Ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
  • (Hier ist nicht die regelmäßig wiederkehrende Hauptuntersuchung durch den TÜV o. ä. gemeint.)
  • Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahzeugtechnik hat und mit den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft und den DIN-Normen vertraut ist.
  • Die Prüfergebnisse sind schriftlich niederzulegen und bis zu nächsten Prüfung aufzubewahren. Als Ihr Ansprechpartner für Ihre gewerblich genutzen Fahrzeuge führen wir für Sie die geforderten Untersuchungen durch und dokumentieren für Sie rechtssicher.
  • Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite. Am einfachsten ist es, die UVV-Prüfung mit einer sowieso fälligen Wartung zu kombinieren.

Expertenmeinung Michael

Expertenmeinung:
Michael Dittmar  | Kfz-Meister

UVV / BGV vorgeschrieben?

  • gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten als Arbeitsplatz
  • es muss jährlich nach UVV geprüft werden
  • wir erledigen das fachgerecht
  • vorgeschriebene Dokumentation muss aufbewahrt werden
  • am Besten im Rahmen der sowieso fälligen Wartung/Inspektion